Justizia / Foto: Canva-Lizenz KJR

Wusstest du schon?

Das Bayerische Gesetz regelt über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, abgekürzt BayEUG, das Schulrecht für die Schulen in Bayern.

Mehr dazu, findest du hier

Demokratie & Schule |

Das Recht auf unserer Seite

Leichte Sprache
Leichte Sprache
Das Recht auf unserer Seite

Warum Recht und Gesetz?

Gesetze sind für das menschliche Zusammenleben erforderliche Regeln. Sie können etwas erlauben, anordnen, freistellen oder verbieten.

In einer Demokratie müssen sich nicht nur die einzelnen Personen an diese Gesetze halten, sondern auch der Staat und alle staatlichen Einrichtungen.

Rechte und Pflichten für Schüler*innen und Lehrer*innen

Bild
Paragraph

In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz. In diesem Schulgesetz steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten in den Schulen gelten. Sie gelten für Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitung und Eltern.

Im Schulalltag werden viele Probleme und Konflikte von den Beteiligten gelöst, ohne dass sie auf die rechtliche Regelungen zurückgreifen. Aber es gibt auch Fälle, in denen man sich nicht einigen kann.

Will ein Schulteam Veränderungen in seiner Schule anstoßen, ist es oft hilfreich nachzuschauen, was die rechtlichen Grundlagen sind. Manchmal ist man überrascht, welche kreativen Möglichkeiten die Gesetzestexte bereithalten.

Wenn es in eurer Schule um die Möglichkeiten geht, wie Schüler*innen mitbestimmen und mitentscheiden können, kann es daher hilfreich sein, das ein oder andere Gesetz zu kennen.

Viele Gesetze unterstützen demokratische Strukturen in der Schule. Eigentlich logisch, denn unsere Gesetze in Deutschland werden demokratisch, nach vielen Diskussionen und Abstimmungen entwickelt.

Wie ein Gesetz entsteht

Bild
Bundestag

Wenn der Deutsche Bundestag Gesetze macht, muss er dafür Regeln beachten. Nicht jeder kann im Bundestag einfach vorschlagen, dass jetzt ein Gesetz gelten soll. Nur die Bundesregierung, mehrere Abgeordnete gemeinsam oder der Bundesrat (das ist die Vertretung der Bundesländer) dürfen das. 

Bevor aber abgestimmt wird, ob es ein neues Gesetz geben soll, beraten die Abgeordneten darüber. Sie sprechen mit Expert*innen und ihren Kolleg*innen darüber, was in dem Gesetz stehen soll. Und dann wird abgestimmt. Nur wenn die Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz stimmt, kann es auch gültig werden. Manchmal muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Unterschrieben wird das Gesetz von der/dem Bundeskanzler*in und der/dem zuständigen Minister*in. Und als letztes unterschreibt die/der Bundespräsident*in. Danach erst wird das Gesetz gültig.

Gut zu wissen – gesetzlich verankert

All die folgenden Ämter und Gesetze sind rechtlich verankert. Und wenn ihr noch mehr dazu wissen wollt, dann lest in der Bayerischen Schulordnung nach.

Klassensprecher*in

Ab der 5. Jahrgangsstufe wählt jede Klasse eine/n Klassensprecher*in und ihre/n Stellvertreter*in. Sie vertreten ihre Klasse in der Klassensprecherversammlung oder in der Schülermitverwaltung (SMV). Über das Wahlverfahren von Klassensprecher*innen entscheidet der Schülerausschuss im Einvernehmen mit der Schulleitung. Die Wahl findet innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn statt.

"Im Einvernehmen mit der Schulleitung" heißt, dass die Schulleitung informiert sein muss und die Idee der Schüler*innen den Ideen der Schulleitung nicht widerspricht. Noch mehr dazu findet ihr im Gesetz.

Die Klassensprecherversammlung/ Schülervertretung

Die Klassensprecher*innen, ihre jeweiligen Stellvertreter*innen sowie die Schülersprecher*innen bilden die Klassensprecherversammlung. Die Klassensprecherversammlung behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die gesamte Schulfamilie von Interesse sind.

Schülersprecher*innen

Die Schülersprecher*innen werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Die Wahl findet innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Klassensprecher*innen statt. Die Schülersprecher*innen führen die Geschäfte bis zur Wahl der neuen Schülersprecher*innen weiter.

Schulforum

Dem Schulforum gehören die Schulleitung, drei Vertreter*innen des Lehrerkollegiums, drei Elternvertreter*innen, die drei Schülersprecher*innen, sowie eine Vertretung des Schulaufwandsträgers (Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung) an.

Das Schulforum tagt einmal im Halbjahr. Jedes Mitglied des Schulforums hat das Recht, Anträge einzubringen.

Verbindungslehrkraft

Die Klassensprecher*innen und ihre jeweilige Stellvertretung können für ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen. Das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch alle Schüler*innen erfolgen muss. Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleitung und Lehrkräften einerseits und den Schüler*innen andererseits. Sie beraten die SMV und vermitteln bei Beschwerden.

Schülermitverantwortung, Schülervertretung

Die Schüler*innenMitVerantwortung (SMV) soll allen Schüler*innen die Möglichkeit geben, Leben und Unterricht ihrer Schule mitzugestalten. Sie werden dabei von der Schulleitung, den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt.  Zu den Aufgaben der SMV gehört die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler*innen und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen. Noch mehr dazu findet ihr im Gesetz.

Rechte der Schülermitverantwortung

  • Informiert zu werden (Informationsrecht)
  • Wünsche und Anliegen zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht)
  • Zu vermitteln, wenn sie glauben, dass Unrecht geschieht (Vermittlungsrecht)
  • Beschwerden vorzubringen (Beschwerderecht)
  • Mitzuwirken im Schulforum, sowie bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen.
  • Vorschläge machen zu dürfen bei der Gestaltung von Kursen, Schulveranstaltungen und im Unterricht.

Gegen die Geheimniskrämerei: Informationsrecht

Grundsätzlich haben Schüler*innen ein Recht auf alle Informationen, die die Schule, Klasse und Jahrgangsstufe betreffen. Normalerweise werden alle wichtigen Dinge durch die Schulleitung, Klassenleitung, Schülersprecher*in oder Klassensprecher*in mitgeteilt. Umso wichtiger ist es, dass die Schülervertretung gut organisiert ist, damit diese Informationen wirklich in jeder Klasse und bei allen Schüler*innen ankommen. Denn nur wenn du alle wichtigen Informationen hast, kannst du sachlich und gut deine Meinung sagen, Anregungen und Kritik anbringen.

Aktiv werden können: Anhörungs- und Vorschlagsrecht

Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht der Schülersprecher*innen ist das Recht, Wünsche und Anregungen an Lehrkräfte, die Schulleitung und den Elternbeirat zu übermitteln. Wie das geschieht, ist nicht vorgegeben. Hier könnt ihr zusammen mit der Verbindungslehrkraft kreativ sein: ein Brief an die Schulleitung, ein Gesprächstermin, eine Präsentation in der Lehrerkonferenz etc.

Unterstützung anbieten können: Vermittlungsrecht

Dieses Recht gesteht euch zu, zwischen verschiedenen Parteien (also z. B. Lehrer*in und Schüler*in) im Falle von Konflikten zu vermitteln. Ihr seid dann in einer ähnlichen Rolle wie Streitschlichter*innen. Manchmal ist es gut, diese Konflikte an sie abzugeben oder sich Unterstützung bei der Verbindungslehrkraft zu holen. Ihr dürft vermitteln habt aber nicht die Verpflichtung zu vermitteln!

Wenn es Ärger gibt: Beschwerderecht

Es steht euch zu, Beschwerden bei den Lehrkräften, bei der Schulleitung und im Schulforum vorzubringen. Bereitet euch gut auf so ein Gespräch vor, dann schafft ihr es besser, sachlich zu bleiben und gute Argumente anzubringen. Versucht immer, nicht nur eure Meinung sondern die aller Schüler*innen zu vertreten.

Wusstest du schon?

Das Bayerische Gesetz regelt über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, abgekürzt BayEUG, das Schulrecht für die Schulen in Bayern.

Mehr dazu, findest du hier